Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung einer Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, um die Sicherheit von Menschen mit Sehschwächen zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die Straßenquerung stark frequentiert ist und mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe genommen werden sollte.
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E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/ Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden.
Begründung
Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 1132/10Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7262Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichtenDirektanregung
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1147Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats