Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck
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Schießhüttenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 50701.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vogeltränken im Ortsbezirk 127.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schießhüttenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016
Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen.
Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2016OFOF 67/11Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am KleedreieckOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 721Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am KleedreieckDirektanregung
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 32Aufhebung der verwirrenden Tempo 30-Zone am KleedreieckStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats