Zustand der Grünanlage am Platz Am Weißen Stein
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage am Platz Am Weißen Stein nach der Frostperiode zu sanieren und zu pflegen. Der Zustand der Grünanlage ist seit Jahren schlecht, was die Aufenthaltsqualität für die Bürger Eschersheims beeinträchtigt.
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Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage am Platz Am Weißen Stein nach dem Ende der Frostperiode zu sanieren, Neupflanzungen in der erforderlichen Weise zu pflegen und vor Beschädigungen zu schützen.
Begründung
Obwohl schon mehrfach angemahnt, befindet sich die Grünanlage Am Weißen Stein noch immer in einem äußerst schlechten Zustand. Die früher mit Buchsbäumen bepflanzten Ränder sind vor mehreren Jahren dem Buchsbaumzünsler zum Opfer gefallen, eine Nachpflanzung wurde so schlecht gepflegt, dass sie ebenfalls schon vor Jahren wieder eingegangen ist. Seither ist nichts mehr geschehen. Der Platz ist nicht nur Umsteigepunkt, sondern gerade in der wärmeren Jahreszeit auch ein beliebter Treffpunkt für viele Bürger Eschersheims. Der Zustand der Grünanlage sollte deshalb ein angenehmes Ambiente bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2021OFOF 935/9Zustand der Grünanlagen am Platz Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7140Zustand der Grünanlage am Platz Am Weißen SteinDirektanregung
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 914Zustand der Grünanlage am Platz Am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats