Orientierungsplan Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, Riedwiese
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2006, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 99/8 vom 14.11.2006
Betreff: Orientierungsplan Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, Riedwiese Der Magistrat wird gebeten, einige Schaukästen in der Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel und Riedwiese mit einem Orientierungsplan zu installieren. Hierbei ist es angemessen, Straßen mit Richtungsangabe, Plätze und die entsprechenden Hausnummern anzugeben.
Begründung: Es besteht eine nicht ausreichende Übersicht, so dass Fremde als auch Einheimische oft nicht die von ihnen gesuchten Wohnungen und Häuser finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2006OFOF 99/8edwieseFraktion: SPDTitel/Betreff: Orientierungsplan: Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, RiedwieseOrtsbeiratsantrag
- 30. November 2006Sie sind hierOMOM 696Orientierungsplan Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, RiedwieseDirektanregung
- 23. Mai 2007STST 832edwieseTitel/Betreff: Orientierungsplan Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, RiedwieseStellungnahme
- 14. Januar 2008STST 61edwieseTitel/Betreff: Orientierungspläne Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, RiedwieseStellungnahme
- 20. April 2009Antwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 537edwieseTitel/Betreff: Orientierungsplan Nordweststadt, Heddernheim, Mertonviertel, Niederursel, RiedwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.