Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten am Oppenheimer Platz instand zu setzen und durch niedrige Schutzzäune zu schützen. Dies ist notwendig, um die Blumenrabatten vor Beschädigungen durch spielende Kinder und unachtsame Besucher zu bewahren.
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Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche wieder instand zu setzen und durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende, niedrige Schutzzäune - circa 40 Zentimeter hoch aus dünnem Maschendraht, auf Holzpfählen - vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor Betreten zu schützen.
Begründung
Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese spielen gelegentlich kleine Kinder mit Bällen. Ebenso kann es gelegentlich vorkommen, dass unachtsame Platzbesucher die Blumenrabatte betreten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufende Schutzzäune notwendig, wie sie bereits an der Stephanstraße auf der Höhe des Peterskirchhofs angebracht wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2020OFOF 1847/5Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2020Sie sind hierOMOM 6954Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 540Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats