Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 692 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 19.10.2011
Betreff: Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der jetzt begonnenen Sanierung der Comeniusstraße der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks saniert und neu gestaltet werden kann.
Begründung: Der Zustand des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße wurde schon mehrfach durch den Ortsbeirat moniert und eine Neugestaltung angemahnt. Im Rahmen der Sanierung der Comeniusstraße bietet sich jetzt die Gelegenheit, beide Sanierungsmaßnahmen kostenoptimal miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2011OFOF 85/3Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbindenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 692Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbindenDirektanregung
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 663Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.