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Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Regelung der Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz zu ändern, um Anwohnern mehr Parkmöglichkeiten zu bieten. Dies soll durch die Aufhebung des absoluten Halteverbots in bestimmten Zeiten erreicht werden, um dem Parkdruck entgegenzuwirken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Regelung für die zurzeit bestehenden vier Parkplätze, rechts zwei und links zwei, vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz über die Zufahrt Weilbrunnstraße neu zu ordnen, und zwar so, dass für zwei Parkplätze das absolute Halteverbot in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr aufgehoben wird und diese Fläche uneingeschränkt den Anwohnern zur Verfügung steht. Auch muss eine Lösung gefunden werden, das absolute Halteverbot in der Ferienzeit aufzuheben.

Begründung

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einrichtung von vier Parkplätzen mit dem absoluten Halteverbot von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den anfahrenden Verkehr nicht benötigt wird. Hier sollte eine Nachbesserung erfolgen, um dem Parkdruck in diesem Teil der Straße entgegenzuwirken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2020OFOF 1064/10Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/WeilbrunnstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 27. Oktober 2020Sie sind hier
    OMOM 6772Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße
    Direktanregung
  3. 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 406Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner Platz/WeilbrunnstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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