Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Weg zum Vereinsheim des VfR Bockenheim mit Straßenbeleuchtung auszustatten, um die Sicherheit der Vereinsmitglieder zu erhöhen. Dies ist notwendig, da der Weg in der Dunkelheit gefährlich ist und bereits Überfälle stattgefunden haben.
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Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Vereinsheim des VfR Bockenheim und Ginnheimer Landstraße mit Straßenbeleuchtung zu versehen. Dabei ist, beispielsweise mit Bewegungssensoren, auf eine möglichst geringe Lichtverschmutzung zu achten.
Begründung
Der Weg zum Vereinsheim ist ohne Beleuchtung. Es kam auf dem am Abend völlig dunklen Weg in der vergangenen Zeit wiederholt zu Überfällen auf Vereinsmitglieder, zuletzt im September 2020. Die Installation von Straßenlaternen trägt dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2020OFOF 1204/2Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR BockenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6760Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR BockenheimDirektanregung
- 12. Februar 2021STST 342Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR BockenheimStellungnahme
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1466Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats