Westhafenbrücke - barrierefrei
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Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am nördlichen Ende der Westhafenbrücke barrierefrei umgestalten zu lassen. Dazu könnte der Bordstein abgesenkt oder eine Rampe gebaut werden. Die Maßnahme soll auf beiden Seiten der Brücke erfolgen.
Begründung
Wie auf den Bildern zu sehen, ist der Bordstein am nördlichen Ende sehr hoch. Für Rollstuhlfahrer ist dieser hohe Bordstein nicht zu bewältigen. Aber auch für Personen mit Kinderwagen und Blinde ist diese Kante ein Hindernis. Darum sollte der Bordstein abgeflacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2020OFOF 1451/1Westhafenbrücke - barrierefreiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6696Westhafenbrücke - barrierefreiDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 124Westhafenbrücke - barrierefreiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats