Karpfenweg - Verkehrsschild umsetzen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrsschild am Karpfenweg umzusetzen, um die Sichtbarkeit für Autofahrer zu verbessern. Dies soll dazu beitragen, unerlaubten Verkehr in die Anliegerzone zu reduzieren und somit Lärm und Luftverschmutzung für die Anwohner zu verringern.
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Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild (siehe Bild) umsetzen zu lassen. Dabei soll das Schild an den Anfang der Westhafenbrücke gesetzt werden, sodass Autofahrer dieses Schild rechtzeitig und eindeutig wahrnehmen können.
Begründung
Das Verkehrsschild steht momentan sehr ungünstig am Straßenrand der Werftstraße, noch einige Meter von der Westhafenbrücke entfernt. Autofahrer nehmen das Schild nicht wahr und fahren verbotenerweise in die Anliegerzone, obgleich sie keine Anlieger sind. Dadurch entsteht unnötiger Verkehr, der für die Anwohner Lärm und Luftverschmutzung bedeutet. Würde das Verkehrsschild am Anfang der Westhafenbrücke stehen, so wäre es viel sichtbarer und würde möglicherweise unnötigen Verkehr vermeiden bzw. reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2020OFOF 1450/1Karpfenweg - Verkehrsschild umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6695Karpfenweg - Verkehrsschild umsetzenDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 123Karpfenweg - Verkehrsschild umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats