Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale in der Lindenstraße 27 besser sichtbar zu machen und den QR-Code nutzbarer zu gestalten. Dies soll dazu dienen, die Erinnerung an die Opfer der Gestapo zu fördern und die Gedenktafel entsprechend ihrer Bedeutung hervorzuheben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird.
Begründung
Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 1147/2Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-ZentraleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2020Sie sind hierOMOM 6638Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-ZentraleDirektanregung
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 76Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-ZentraleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats