Sanierung der Georg-Büchner-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorzustellen und die Möglichkeit der Anbringung von Sonnenschutzrollos zu prüfen. Zudem wird eine Verbesserung der IT-Ausstattung gefordert. Ziel ist es, die Schule besser auf die bevorstehenden Sanierungsarbeiten vorzubereiten.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 2 den aktuellen Planungsstand für die ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. geplante Sanierung der Georg-Büchner-Schule in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen. Der Ortsbeirat 2 bietet dem Magistrat an, gemeinsam mit der Schulleitung zu prüfen, ob die Sitzung in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden kann. Die weitere Terminabstimmung und Koordination kann über den Ortsvorsteher erfolgen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob mit Blick auf den Zeitraum bis zur tatsächlichen Sanierung der Georg-Büchner-Schule die Anbringung von Sonnenschutzrollos an den Gebäudeteilen, die besonders hitzeanfällig sind, erfolgen kann; 3. die IT-Ausstattung zu verbessern und eine funktionsfähige Netzwerkverbindung sowie ein funktionsfähiges WLAN einzurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2020OFOF 1181/2Sanierung der Georg-Büchner-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 21. September 2020Sie sind hierOMOM 6637Sanierung der Georg-Büchner-SchuleDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 167Sanierung der Georg-Büchner-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats