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Erhaltung des ehemaligen Verwalterhauses am Waldfriedhof Oberrad und Sicherung seiner Verwendung zu Wohnzwecken

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das leerstehende Verwalterhaus am Waldfriedhof Oberrad in Erbpacht zu vergeben, um es zu erhalten und zu sanieren. Dies geschieht, da das Haus seit Jahren ungenutzt ist und es Interessenten gibt, die es übernehmen möchten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für das seit Jahren leer stehende Verwalterhaus am Waldfriedhof Oberrad die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Schritte einzuleiten, indem es in Erbpacht an Interessenten vergeben wird, die es bewohnen wollen und darum erhalten und sanieren werden.

Begründung

Das oben genannte Haus steht seit etwa 2010 leer und wird nicht genutzt, obwohl es Interessenten gibt, die bei den Behörden angefragt haben, ob sie es kaufen oder in Erbpacht übernehmen können. In diesem Zusammenhang wird auf einen Zeitungsartikel der FNP vom 06.10.2018, "Auf dem Waldfriedhof stirbt seit Jahren ein Haus", verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2020OFOF 1758/5Erhaltung des ehemaligen Verwalterhauses am Waldfriedhof Oberrad und Sicherung seiner Verwendung zu WohnzweckenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6584Erhaltung des ehemaligen Verwalterhauses am Waldfriedhof Oberrad und Sicherung seiner Verwendung zu Wohnzwecken
    Direktanregung
  3. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2193Erhaltung des ehemaligen Verwalterhauses am Waldfriedhof Oberrad und Sicherung seiner Verwen-dung zu WohnzweckenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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