Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, fünf Radbügel vor dem Haus Helmut-Walcha-Straße 17 aufzustellen, da in diesem Bereich keine Radbügel vorhanden sind und diese benötigt werden. Der Gehweg bietet ausreichend Platz, um die Fußgänger nicht zu beeinträchtigen.
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Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Helmut-Walcha-Straße 17 (siehe Foto) fünf Radbügel auf dem Bürgersteig aufstellen zu lassen.
Begründung
In diesem Bereich gibt es keine Radbügel, obwohl diese benötigt werden. Wie das zweite Bild zeigt, werden Fahrräder an bzw. in Baumscheiben abgestellt. Der Gehweg vor der Hausnummer 17 ist sehr breit und bietet genug Platz für Radbügel, ohne dass der Fußgängerbereich eingeschränkt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2020OFOF 1402/1Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6533Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17Direktanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 245Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats