Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmen
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Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 61/16 vom 19.09.2016
Betreff: Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmen Vorgang: M 55/16 Der Magistrat wird gebeten, im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers gemäß Bebauungsplan Nr. 387, Fortführung Nr. 893, eine Pumptrackbahn in die Gesamtplanung im nordöstlichen Bereich mit aufzunehmen.
Begründung: Der nordöstliche Bereich, zugänglich von der U-Bahn-Endstation Enkheim, wird sich als Eingangsbereich zum Hessen-Center gemäß neuem Planungsstand öffnen. Hier soll ein sozialer Zugang für Jugendliche auch außerhalb des geschäftsgegeben Umfelds mit eingebracht werden. Dies lässt sich in einfacher Weise in das planerische Umfeld ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2016MM 55Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 19. September 2016OFOF 61/16Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 649Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmenDirektanregung
- 17. Februar 2017STST 386Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebaungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmenStellungnahme
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1436Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats