Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert eine aktuelle Prüfung und Berichterstattung über die geplante Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10. Ziel ist es, mögliche Takteinschränkungen für die U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden.
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Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen:
- Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10?
- Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich
- a)des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße,
- b)der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße?
- Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?
- Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden?
Begründung
Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2020OFOF 1046/10Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6495Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 296Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats