Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in Niederrad zu sichern. Dies geschieht aufgrund der wiederholten Abrissgenehmigungen, die den Bestand der historischen Gebäude gefährden. Ziel ist es, die Eigentümer zur Sanierung zu motivieren und Abrisse zu verhindern.
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Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bestehende denkmal- und ensemblegeschützte historische Ortskern in Niederrad erhalten bleibt und keines der Häuser abgerissen wird. Eigentümer der Liegenschaften sollen dahin gehend gefördert werden.
Begründung
Die Kelsterbacher Straße und die Schwanheimer Straße bilden den historischen Ortskern im Stadtteil Niederrad. Viele der bestehenden Häuser sind denkmalgeschützt. Zudem besteht in diesem Bereich Ensembleschutz. Dennoch kommt es immer wieder zu fragwürdigen Abrissgenehmigungen in diesem Bereich. Viele Niederräderinnen und Niederräder bitten zu Recht um den Erhalt der bestehenden historischen Gebäude. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, dass es künftig nicht mehr zu Abrissen kommt. Ein Anreiz für den Erhalt der Gebäude könnte eine Förderung der Eigentümer sein, wenn saniert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1712/5Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6388Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in NiederradDirektanregung
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2172Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats