Mehr Grün auf dem Kaiserplatz
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Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert die Stadtregierung auf, zusätzliche Bäume auf dem Kaiserplatz zu pflanzen und den Platz durch weitere Begrünungsmaßnahmen aufzuwerten. Dies soll den Platz zu einem attraktiveren Ort für die Anwohner und Besucher der Innenstadt machen.
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Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wo im Bereich des Kaiserplatzes zusätzliche Bäume gepflanzt werden können und wie der Bereich auf andere Weise zusätzlich begrünt werden kann.
Begründung
Der Platz - in Sichtweite von Oper und Schauspielhaus, der Hauptwache und der Wallanlagen - gehört zu den am wenigsten beachteten, aber stark frequentierten Plätzen der Frankfurter Innenstadt. Durch mehr Grün und weniger Verkehr kann dieser Platz erheblich aufgewertet werden und sowohl den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anliegenden Betriebe, aber auch den bald neu hinzuziehenden sowie angestammten Bewohnerinnen und Bewohnern als großstädtischer Anziehungspunkt dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2020OFOF 1357/1Mehr Grün auf dem KaiserplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6326Mehr Grün auf dem KaiserplatzDirektanregung
- 23. November 2020STST 2011Mehr Grün auf dem KaiserplatzStellungnahme
- 11. Juni 2021STST 1233Mehr Grün auf dem KaiserplatzStellungnahme
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 104Mehr Grün auf dem KaiserplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats