Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Viktor-Slotosch-Straße einzurichten, um den Radfahrern einen sicheren Raum im Verkehr zu bieten. Dies ist notwendig, da der Radweg am Kreisel endet und immer mehr Kunden mit dem Fahrrad einkaufen fahren.
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Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Viktor-Slotosch-Straße, einseitig auf der nördlichen Seite, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer einzurichten.
Begründung
Da immer mehr Kunden der großen Supermärkte, hauptsächlich ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren und der Radweg am Kreisel nach ein paar Metern in der Victor-Slotosch-Straße endet, würde ein durchgehender Schutzstreifen den Radfahrern im Verkehr einen sicheren Raum zum Fahren schaffen. Sogenannte Schutzstreifen sind Flächen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn eingerichtet sind. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet und oft ebenfalls mit dem Fahrradpiktogramm markiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2020OFOF 321/16Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6244Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-StraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1534Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats