Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg in einen Kreisverkehr umzubauen. Dies soll die Sicherheit für Kinder erhöhen, da die Ampelschaltung derzeit zu gefährlichen Situationen führt.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße /Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte.
Begründung
Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2020OFOF 966/10Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem KreisverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6034Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem KreisverkehrDirektanregung
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1668Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem KreisverkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0