Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in jedem Stadtteil eine Informationsveranstaltung über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention durchzuführen. Dies soll dazu dienen, Fragen zu diversen Lebensformen zu klären und Diskriminierung abzubauen. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für queere Menschen zu schaffen und Gewalt gegenüber ihnen zu präventiv entgegenzuwirken.
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Der Magistrat wird gebeten, in jedem der Regionalräte in den Stadtteilen mindestens eine Informationsveranstaltung pro Wahlperiode zum Thema LSBTIQ+ mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten oder dem Verein "Broken Rainbow" durchzuführen. Dabei sollen Fragen zu diversen Lebensformen geklärt werden, Informationen zur Stärkung von Eltern intergeschlechtlicher Kinder und Möglichkeiten zur Gewaltprävention gegenüber queeren Menschen vermittelt werden.
Begründung
Der Regionalrat beschäftigt sich im Dialog mit Institutionen, Einrichtungen und engagierten Bürgern mit vielseitigen Themen zur Gewaltprävention. Queere Menschen erleiden oft Diskriminierung oder stoßen auf Unverständnis, oft aus Unkenntnis oder wegen Vorurteilen. Mehr Hintergrundwissen hilft, dem entgegenzutreten und Unsicherheiten abzubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2024OFOF 1107/6Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur GewaltpräventionOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5984Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur GewaltpräventionDirektanregung
- 17. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 131Stellungnahme zu OM 5984: Anregung - Information in Regionalräten über LSBITQ+ zur GewaltpräventionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats