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Anbindung der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" an die Buslinie X17

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, einen zusätzlichen Halt für die Buslinie X17 an der Haltestelle am Friedhof Sindlingen einzurichten, um eine bessere Anbindung an die Buslinien M55 und M54 zu ermöglichen. Dies wird als notwendig erachtet, da derzeit keine direkte Verbindung nach Hattersheim besteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Seit 1994 existiert keine direkte Busverbindung mehr von Sindlingen nach Hattersheim. Die Buslinie X17 fährt, nachdem sie fünf Mal in Hattersheim gehalten hat, in Sichtweite von Sindlingen zum Flughafen ohne weiteren Halt. Gut zum Flughafen kommt man zwar von Sindlingen aus auch mit der Buslinie X53, diese Buslinie fährt aber in die Gegenrichtung und nicht nach Hattersheim, sondern nach Höchst und endet am Bolongaropalast. Daher fehlt an dieser Stelle eine Verbindung.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anregung zu prüfen und nach Möglichkeit für die Umsetzung zu sorgen: Für die Buslinie X17 soll ein zusätzlicher Halt an der bereits bestehenden Haltestelle auf Höhe des Friedhofs eingerichtet werden. Dort wäre dann auch der Umstieg auf die Buslinien M55 und M54 und somit eine zusätzliche Vernetzung möglich.

Begründung

Sindlingen" an die Buslinie X17 Seit 1994 existiert keine direkte Busverbindung mehr von Sindlingen nach Hattersheim. Die Buslinie X17 fährt, nachdem sie fünf Mal in Hattersheim gehalten hat, in Sichtweite von Sindlingen zum Flughafen ohne weiteren Halt. Gut zum Flughafen kommt man zwar von Sindlingen aus auch mit der Buslinie X53, diese Buslinie fährt aber in die Gegenrichtung und nicht nach Hattersheim, sondern nach Höchst und endet am Bolongaropalast. Daher fehlt an dieser Stelle eine Verbindung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2024OFOF 1085/6Sindlingen: Anbindung der Haltestelle „Friedhof Sindlingen" an die Buslinie X17Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    OMOM 5970Anbindung der Haltestelle „Friedhof Sindlingen“ an die Buslinie X17
    Direktanregung
  3. 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 891Anbindung der Haltestelle „Friedhof Sindlingen“ an die Buslinie X17Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

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