Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schaukästen vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind zu versetzen, um die Information der Bürger*innen während der Bauphase sicherzustellen. Ein neuer Standort in der Nähe der Bushaltestellen soll gefunden werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein.
Begründung
Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2024OFOF 547/12Ortsbeiratsschaukasten Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher HöheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2024Sie sind hierOMOM 5929Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher HöheDirektanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 72Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher HöheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats