Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad einzurichten, um den Bewohnern den Zugang zu Briefmarken zu erleichtern. Dies ist notwendig, da viele Berufstätige während der Öffnungszeiten der Postfiliale keine Briefmarken erwerben können.
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Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen.
Begründung
Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020OFOF 1622/5Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5925Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil OberradDirektanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1209Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats