Anbringung von Fahrradständern in der Straße Unter den Eichen (Heimatsiedlung)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Fahrradständer in der Straße Unter den Eichen anzubringen, da die vorhandenen Stellplätze nicht ausreichen. Dies soll die Situation für die Anwohner verbessern, die keine Vorgärten haben und Schwierigkeiten bei der Unterbringung ihrer Fahrräder in den Kellern haben.
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Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter den Eichen zusätzliche Fahrradständer anzubringen.
Begründung
Es besteht ein dringendes Bedürfnis, Fahrradstellplätze in der obigen Straße zusätzlich zu schaffen. Die bisher vorhandenen Fahrradstellplätze sind nicht ausreichend. Die Anwohner verfügen über keine Vorgärten. Die Unterbringung in den Kellern ist auch schwierig, da die Kellertreppen sehr steil sind. In der Straße befindet sich eine Fläche mit einer Papiertonne, die ideal für die Anbringung von Fahrradständern wäre. Die Papiertonne könnte dann auf einen größeren Sammelplatz verlagert werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die jetzige Bucht zu erweitern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2020OFOF 1612/5Anbringung von Fahrradständern in der Straße Unter den Eichen (Heimatsiedlung)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5920Anbringung von Fahrradständern in der Straße Unter den Eichen (Heimatsiedlung)Direktanregung
- 20. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1306Anbringung von Fahrradständern in der Straße Unter den Eichen (Heimatsiedlung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats