E-Mobilität im Nordend
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die bestehende Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Nordend zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, den Bedarf an weiteren Ladestationen zu ermitteln und die bereits geplanten Stationen aufzulisten.
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In der Vorlage M 219 vom 20.12.2019 wird ein Strategiekonzept für Stadtteile und Quartiere zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität angekündigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten bereits öffentliche Ladestationen für Elektroautos im Nordend verfügbar sind und von wem diese betrieben werden; 2. auch die bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Ladestationen im Ortsbezirk aufzulisten; 3. eine Einschätzung des zusätzlichen Bedarfes an Ladestationen im Nordend anhand der bisherigen Nutzung der vorhandenen Ladestationen sowie des prognostizierten Anstiegs zu treffen.
Begründung
Vorgang: M 219/19 In der Vorlage M 219 vom 20.12.2019 wird ein Strategiekonzept für Stadtteile und Quartiere zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität angekündigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2019MM 219Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 3. Januar 2020OFOF 778/3E-Mobilität im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5850E-Mobilität im NordendDirektanregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1083E-Mobilität im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats