Drängelgitter auf der Wildenbruchstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Drängelgitter auf der Wildenbruchstraße wieder aufzustellen, um die Sicherheit von Familien mit kleinen Kindern zu gewährleisten, die den nahegelegenen Spielplatz besuchen. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, das Drängelgitter am Fußgängerweg zwischen Raabestraße und Wildenbruchstraße - auf der Seite der Wildenbruchstraße - wieder aufzustellen.
Begründung
Der Weg wird von vielen Familien mit kleinen Kindern benutzt, die den Spielplatz in der Adalbert-Stifter-Straße besuchen. Vor der Instandsetzung des Weges befand sich dort zur Sicherheit bereits ein Drängelgitter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2020OFOF 758/9Drängelgitter auf der WildenbruchstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5829Drängelgitter auf der WildenbruchstraßeDirektanregung
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1145Drängelgitter auf der WildenbruchstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats