Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter Westen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der Jugendsozialrathaus-Situation in Zeilsheim zu prüfen und die Fragen des Stadtteilarbeitskreises zu beantworten. Dies ist notwendig, da sich die Situation für die Familien im Frankfurter Westen verschlechtert hat und eine Verbesserung der Beratungsangebote angestrebt wird.
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Der Magistrat wird gebeten, die im beigefügten Schreiben des Stadtteilarbeitskreises JuKiZ - Jugendliche und Kinder in Zeilsheim vom Dezember 2019 beschriebene Problematik zu prüfen sowie die darin gestellten Fragen dem Ortsbeirat zu beantworten.
Begründung
Die von der Kinderbeauftragten Susanne Langohr für Zeilsheim beispielhaft dargestellte Situation für die Familien im Frankfurter Westen hat sich hinsichtlich der Kontinuität der Ansprechpartner und einer zeitnahen Vergabe von Beratungsterminen in 2019 offenbar verschlechtert und sollte im Sinne einer Verbesserung der Qualität an Beratungs- und Hilfsangeboten verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2020OFOF 1220/6Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 18. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5804Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter WestenDirektanregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1082Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats