Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Bernadottestraße zwischen den Hausnummern 66 und 78 schnellstmöglich zu sanieren. Der Gehweg ist in einem gefährlichen Zustand, was insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ein Risiko darstellt.
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Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird.
Begründung
Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Personen mit Kinderwagen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2019OFOF 524/8Bürgersteig in der Bernadottestraße sanierenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5670Bürgersteig in der Bernadottestraße sanierenDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 851Bürgersteig in der Bernadottestraße sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats