Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt - Dachnutzung für Fotovoltaik am Campus Riedberg der Stiftungsuniversität Frankfurt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Stiftungsuniversität zu fragen, ob und wann das Potenzial für die Nutzung von Fotovoltaik auf den Dachflächen des Campus Riedberg ausgeschöpft werden soll. Dies ist Teil des städtischen Masterplans 100 % Klimaschutz.
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Der Magistrat wird gebeten, bei der Stiftungsuniversität um Beantwortung der folgenden Frage zu bitten: Gibt es eine Antwort/einen Zeitplan, ob/wann das Potenzial für Fotovoltaik genutzt werden soll?
Begründung
Sicherlich stimmt die Stiftungsuniversität der Auffassung zu, dass alle Akteure in Stadt und im Ortsbezirk 8 ihren angemessenen Beitrag zum städtischen Masterplan 100 % Klimaschutz beisteuern sollten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2017STST 2399Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Beteiligungsmöglichkeit der Stiftungsuniversität auf dem Campus RiedbergStellungnahme
- 6. Januar 2020OFOF 523/8Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt - Dachnutzung für Fotovoltaik am Campus Riedberg der Stiftungsuniversität FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5669Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt - Dachnutzung für Fotovoltaik am Campus Riedberg der Stiftungsuniversität FrankfurtDirektanregung
- 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 586Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt - Dachnutzung für Fotovoltaik am Campus Ried-berg der Stiftungsuniversität FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats