Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der Planung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung für eine öffentliche Fitnessanlage in Nieder-Eschbach vorzustellen und zügig umzusetzen. Dies geschieht, um die lange Wartezeit seit der letzten Stellungnahme zu überbrücken und um Klarheit über den aktuellen Stand der Planungen zu erhalten.
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Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sitzung des Ortsbeirats 15 am 13. März 2020 die bereits entsprechend seiner Stellungnahme vom 15.01.2018, ST 54, angekündigte Vorstellung der konkreten Planungen für den Bau einer öffentlichen Fitnessanlage (Outdoor-Sportgeräte für Jedermann) im Bereich der Bezirkssportanlage und des Freibads Nieder-Eschbach durchzuführen und das Projekt zügig voranzutreiben und zeitnah umzusetzen.
Begründung
Mit der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1917, teilte dieser mit, dass die ämterübergreifende Abstimmung für eine Vorstellung noch nicht abgeschlossen sei, obwohl dieser mit der Stellungnahme vom 15.01.2018, ST 54, bereits die Vorstellung des Projektes ankündigte. Seit der letzten Stellungnahme von September 2018 sind nunmehr weitere 16 Monate vergangen, sodass anzunehmen ist, dass die ämterübergreifende Abstimmung zwischenzeitlich erfolgt sein dürfte. Irritiert war im Übrigen der Ortsbeirat in Gänze, als in der Ortsbeiratssitzung im Juni 2019 im Rahmen einer anderen Vorstellung für die Einrichtung eines Spielplatzes dann auf Anfrage ein für solche Maßnahmen mit zuständiger Vertreter des Grünflächenamtes kundtat, keine Kenntnis über eine derartige Planung zum Bau einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach zu haben. Vor diesem Hintergrund besteht die berechtigte Frage zum Sachstand der Planungen sowie um Aufklärung, ob diese Maßnahme zur Umsetzung auch weiter mit hoher Intensität vom Magistrat und der hierzu beteiligenden Ämter verfolgt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2016OFOF 45/15Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitness-Parcours in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2016OMOM 677Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-EschbachDirektanregung
- 13. Januar 2017STST 170Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-EschbachStellungnahme
- 31. Juli 2017STST 1341Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-EschbachStellungnahme
- 15. Januar 2018STST 54Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-EschbachStellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 158/15Einrichtung einer Fitnessanlage in NiederEschbach; Outdoor-Sportgeräte im FreienOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2018STST 1917Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach; Outdoor-Sportgeräte im FreienStellungnahme
- 20. Dezember 2019OFOF 257/15Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5591Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der PlanungDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 806Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der PlanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats