Bürgersteig Freiligrathstraße Höhe Hausnummer 2 instand setzen, Stolperfalle beseitigen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 398/4 vom 01.11.2019
Betreff: Bürgersteig Freiligrathstraße Höhe Hausnummer 2 instand setzen, Stolperfalle beseitigen Der Magistrat wird gebeten, das durch Baumwurzeln angehobene Verbundpflaster im Bereich des Bürgersteigs der Freiligrathstraße, Höhe Hausnummer 2, durch eine wassergebundene Decke teilweise zu ersetzen.
Begründung: Die Erhebung im Verbundpflaster des Gehweges stellt für Fußgänger, insbesondere ältere und bewegungseingeschränkte Menschen, eine Stolper- und Gefahrenstelle dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019OFOF 398/4Bürgersteig Freiligrathstraße Höhe Hausnummer 2 - 8 instand setzen, Stolperfalle beseitigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5498Bürgersteig Freiligrathstraße Höhe Hausnummer 2 instand setzen, Stolperfalle beseitigenDirektanregung
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 508Bürgersteig Freiligrathstraße Höhe Hausnummer 2 instand setzen, Stolperfalle beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats