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Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5485 entstanden aus Vorlage: OF 876/10 vom 10.11.2019

Betreff: Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im weiteren Bereich der Homburger Landstraße von Preungesheim über Bonames hinaus nach Nieder-Eschbach zu prüfen, zu genehmigen, zu fördern und zu realisieren. Der Ortsbeirat 15 soll hierbei nach Möglichkeit mit einbezogen werden.

Begründung: Die Homburger Landstraße ist Frankfurts längste Straße. Gerade hier lohnt es sich, in hervorragender Weise rasch Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zukunftsorientiert auf allen sinnvollen städtischen, privaten und gewerblichen Grundstücken zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2019OFOF 876/10Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5485Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger Landstraße
    Direktanregung
  3. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 422Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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