Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
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Bisheriger Verlauf
06.04.2024
23.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
Details im PARLIS OF_1231-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
Details im PARLIS OM_5405_202406.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
Details im PARLIS OF_1231-1_202423.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
Details im PARLIS OM_5405_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 06.04.2024
Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die dringend benötigte Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf weitere Schulerweiterungsbauten temporär auf der Millennium Areal genannten Brachfläche zwischen Osloer Straße und Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Der Magistrat wird gebeten, hierzu mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt zu treten und vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Bis wann kann das Grundstück mindestens von der Stadt genutzt werden? Welche Verlängerungsoptionen sind möglich? 2. Wann kann eine Sporthalle frühestens in Betrieb genommen werden? 3. Welche Bauweisen sind für provisorische Sporthallen denkbar? Wie unterscheiden sich die Arten in maximaler Nutzungsdauer, Bauzeit, Bau- und Unterhaltungskosten sowie Wiederverwertbarkeit? 4. Sind im Haushalt ausreichend Mittel verfügbar, um bei Einigung mit dem Grundstückseigentümer unverzüglich mit Planung und Bau der Sporthalle zu beginnen? Begründung:
Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch einen Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut wird. Eine Zwischennutzung des Grundstücks könnte für alle Beteiligten von Nutzen sein und sollte daher intensiv geprüft und bei positiver Votierung schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme