Aufstellen von Wartehäuschen an den Haltestellen der Linie 45
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Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5400 entstanden aus Vorlage: OF 1459/5 vom 04.11.2019
Betreff: Aufstellen von Wartehäuschen an den Haltestellen der Linie 45 Der Magistrat wird gebeten, an den Haltestellen der Linie 45, an denen noch kein Wartehäuschen steht, eines aufzustellen.
Begründung: Das Neubaugebiet "Goetheblick" ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Über den Südbahnhof kann man das Viertel mit dem Bus der Linie 45 erreichen. Leider fehlt an einigen Haltestellen noch ein Wartehäuschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2019OFOF 1459/5Aufstellen von Wartehäuschen an den Haltestellen der Linie 45Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. November 2019Sie sind hierOMOM 5400Aufstellen von Wartehäuschen an den Haltestellen der Linie 45Direktanregung
- 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 343Aufstellen von Wartehäuschen an den Haltestellen der Linie 45Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats