Erneuter Aufbau der Ladesäule in der Pariser Straße
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5352 entstanden aus Vorlage: OF 1073/1 vom 14.10.2019
Betreff: Erneuter Aufbau der Ladesäule in der Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Mainova zur erneuten Installation einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge in der Pariser Straße aufzunehmen. Ferner soll zeitgleich mit der Eröffnung der Ladesäule auch wieder ein Parkverbot für Autos, die nicht geladen werden, eingerichtet werden.
Begründung: Die Baumaßnahmen, die zum Abbau der ehemals vorhandenen Ladeinfrastruktur geführt haben, sind mittlerweile abgeschlossen. Die Stromleitung für die Infrastruktur ist noch vorhanden. Im Europaviertel fehlt es an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum. Eine geeignete Infrastruktur ist relevant für die Akzeptanz von E-Mobilität, die ein Baustein in der Verkehrswende ist. Da der Wiederaufbau günstiger ist als die Erschließung eines neuen Standorts, sollte die Infrastruktur am alten Ort installiert werden. Zeitgleich, jedoch keinesfalls im Vorfeld, sollte auch das Parkverbot für Autos mit Verbrennungsmotor und Elektrofahrzeuge, die nicht geladen werden, wieder eingerichtet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Parkraum nur während des Ladevorgangs genutzt wird und möglichst vielen Elektrofahrzeugen zur Verfügung gestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2019OFOF 1073/1Erneuter Aufbau der Ladesäule in der Pariser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5352Erneuter Aufbau der Ladesäule in der Pariser StraßeDirektanregung
- 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 246Erneuter Aufbau der Ladesäule in der Pariser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats