Blumenwiesen im Höchster Stadtpark
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Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5259 entstanden aus Vorlage: OF 1140/6 vom 06.10.2019
Betreff: Blumenwiesen im Höchster Stadtpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Rasenflächen im Höchster Stadtpark geeignet sind, um daraus Wildwiesen bzw. Blumenwiesen zu machen, und dies, wenn sinnvoll, dann auch umzusetzen: Die erste Fläche erstreckt sich zwischen den Sportplätzen und dem nächstgelegenen Weg im Stadtpark, in der Fortführung dann zwischen den Kleingärten bzw. der Straße und dem Weg. Diese Fläche ist sonnig gelegen und wäre für Blumenwiesen geeignet, die Sonne benötigen. Die zweite Fläche wäre eher für schattenliebenden Bewuchs geeignet, da sie vom Eingang zum Friedhof Kurzmainzer Straße unter den Bäumen zwischen Weg und Rand des Stadtparks Richtung Sossenheim verläuft.
Begründung: Beide Flächen sind am Rande des Stadtparks gelegen, sodass eine Gestaltung als Wildwiese bzw. Blumenwiese das Gesamtbild des Höchster Stadtparks nicht stören würde. Es würde aber bunter Lebensraum für Schmetterlinge, Bienen und Vögel geschaffen, was die Attraktivität des Stadtparks sicher erhöhen würde. Beide Flächen wären so wesentlich attraktiver als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 40 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2019OFOF 1140/6Blumenwiesen im Höchster StadtparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5259Blumenwiesen im Höchster StadtparkDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 40Blumenwiese im Höchster StadtparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats