Busverbindung Harheim - Preungesheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert eine dauerhafte direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach und Harheim zur U-Bahn-Station Preungesheim. Dies soll die Anbindung der nördlichen Stadtteile an den öffentlichen Nahverkehr verbessern und die positiven Erfahrungen aus der Umleitung der Buslinie 25 während der S-Bahn-Sperrung nutzen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ darauf hinzuwirken, dass dauerhaft eine direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach und Harheim zur U-Bahn-Station "Preungesheim" eingerichtet wird.
Begründung
Die Erfahrungen mit der Umleitung der Buslinie 25 während der S-Bahn-Sperrung zwischen Bad Vilbel und Frankfurt-West sind aus Sicht des Ortsbeirats sehr positiv. Die geforderte zusätzliche Anbindung an die Stadtbahnlinie U 5 hat für viele ÖPNV-Nutzer aus den nicht an das städtische Schienennetz angebundenen nördlichen Stadtteilen große Vorteile. Es sollte daher auch im Interesse des Magistrats liegen, die genannten Stadtteile besser an den innerstädtischen ÖPNV anzubinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 171/14Busverbindung Harheim - PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5102Busverbindung Harheim - PreungesheimDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1116Busverbindung Harheim - PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats