Trainingszeiten Sportanlage Bockenheim - Ginnheimer Landstraße 37
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Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4878 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 17.12.2010
Betreff: Trainingszeiten Sportanlage Bockenheim - Ginnheimer Landstraße 37 Der Magistrat wird gebeten, für den Zeitraum bis Ende März 2011 eine Verlängerung der Nutzungszeiten der Sportanlage Bockenheim in der Ginnheimer Landstraße 37 wochentags bis 22.00 Uhr zu gestatten.
Begründung: Wegen der Trainingsbedingungen im Winter bittet der VfR Bockenheim zusammen mit seinem Nachbarverein SV Eritrea, die Trainingszeiten im Winter bis März auf 22.00 Uhr zu verlängern, da viele der Jugendlichen der A- und B-Mannschaften eine Ganztagsschule besuchen und deshalb erst um 18.30 Uhr trainieren können. Auch die Trainer können das Training aus beruflichen Gründen erst später leiten. Daher kommt es in der Zeit zwischen 18.30 Uhr und 20.30 Uhr zu einem großen Aufkommen an Spielen. Um dies zu entzerren, möchten die Vereine die Trainingszeiten der Senioren-Mannschaften bis 21.30 Uhr ausdehnen, die Nutzung der Umkleidekabinen wäre bis 22.00 Uhr erforderlich. Mit dem Platzwart haben die Vereine nach eigener Angabe bereits gesprochen, dessen Zustimmung liegt ihnen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2010OFOF 568/2Trainingszeiten Sportanlage West - Ginnheimer Landstraße 37Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4878Trainingszeiten Sportanlage Bockenheim - Ginnheimer Landstraße 37Direktanregung
- 15. März 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 471Trainingszeiten Sportanlage Bockenheim - Ginnheimer Landstraße 37Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats