Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg zu markieren, um die Nutzung des Parkraums zu optimieren. Dies ist notwendig, da in vielen Bereichen des Ortsbezirks Parkplätze knapp sind und unmarkierte Parkplätze nicht effektiv genutzt werden.
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Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen.
Begründung
In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022STST 1705Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer WegStellungnahme
- 11. November 2023OFOF 347/7Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4787Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer WegDirektanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 266Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats