Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines Baumes
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4654 entstanden aus Vorlage: OF 189/13 vom 07.10.2010
Betreff: Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines Baumes Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt mit der Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines Baumes auf einer leeren Bauminsel in der Straße "Zum Schäferköppel" zu beauftragen.
Begründung: Vor ca. zwei Jahren ist der vorgenannte Baum abgestorben und in Folge entfernt worden. Leider wurde bis heute kein Ersatz gepflanzt. Der Baum war einer von mehreren, welche auf Bauminseln zwischen Parkbuchten stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2010OFOF 189/13Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines BaumesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4654Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines BaumesDirektanregung
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 82Neu- bzw. Ersatzpflanzung eines BaumesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats