Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 zu verbessern, indem der Gehsteig im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße abgesenkt wird. Dies soll Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Rollator- und Rollstuhlfahrern sowie Eltern mit Kinderwagen, eine sichere Passage ermöglichen.
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Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können.
Begründung
Anregung von Bürgerinnen bzw. Bürgern, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 82/2Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 462Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12Direktanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2114Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2