Nächtliche Autorennen in der Töngesgasse und in angrenzenden Straßenzügen
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Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 20.09.2015
Betreff: Nächtliche Autorennen in der Töngesgasse und in angrenzenden Straßenzügen Der Magistrat wird aufgefordert, entweder mit eigenen Kräften der Verkehrsüberwachung oder in Zusammenarbeit mit der Landespolizei den regelmäßig stattfindenden nächtlichen Autorennen in der Bleidenstraße, der Töngesgasse, der Hasengasse, dem Holzgraben und dem Kornmarkt Einhalt zu gebieten.
Begründung: Die lächerlichen nächtlichen Rundfahrten sind offenbar Bestandteil des Balzverhaltens einiger weniger testosterongesteuerter Zeitgenossen. Der davon ausgehende Lärm nervt die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich und mindert den Wohnwert deutlich. Viel gravierender ist aber die Gefahr für zu Fuß Gehende in diesem Bereich. Beschwerden bei Behörden haben für die Bewohnerinnen und Bewohner bislang keine Besserung erbracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2015OFOF 672/1Nächtliche Autorennen in der Töngesgasse und in angrenzenden StraßenzügenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4602Nächtliche Autorennen in der Töngesgasse und in angrenzenden StraßenzügenDirektanregung
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 100Nächtliche Autorennen in der Töngesgasse und in angrenzenden StraßenzügenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats