Unterstand Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4585 entstanden aus Vorlage: OF 1291/9 vom 23.09.2010
Betreff: Unterstand Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage Als flankierende Maßnahmen zur Errichtung des Unterstands für Jugendliche in der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage wird der Magistrat gemäß der Absprache mit den Vertretern des Grünflächenamts bei dem Ortstermin am 21.09.2010 aufgefordert, 1. den kleinen Sandkasten neben dem geplanten Standort des Unterstands, im Rahmen der dort für 2011 anstehenden Grunderneuerung, zu dem großen Kinderspielplatzbereich am Ende der Grünanlage zu verlegen; 2. den Grünzug, der den geplanten Unterstand von dem Hauptweg der Anlage abtrennen wird, auszulichten und die Eibe am Ende des Grünzugs zu beseitigen, um eine bessere Einsehbarkeit zu schaffen; 3. den unmittelbar vor dem geplanten Standort des Unterstands derzeit befindlichen Fallschutzbereich mit Betonrand, der seit längerem schon keinerlei Funktion mehr erfüllt, einzuebnen oder nach dem Befüllen mit Erde als Blumenbeet zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2010Sie sind hierOMOM 4585Unterstand Elisabeth-Schwarzhaupt-AnlageDirektanregung
- 23. September 2010OFOF 1291/9Unterstand Elisabeth-Schwarzhaupt-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. November 2010Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1496Unterstand Elisabeth-Schwarzhaupt-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats