Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger Straße
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Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4564 entstanden aus Vorlage: OF 513/4 vom 17.09.2015
Betreff: Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das oben genannte Aufeinandertreffen verschiedener Straßen als Kreisverkehr ausgewiesen werden kann.
Begründung: Die genannte Kreuzung wurde bei der Einrichtung der ersten Tempo-30-Zone in Bornheim als Kreisel ausgeführt, jedoch niemals ein Kreisverkehr eingerichtet. So herrscht im Abstand von wenigen Metern an jeder Einmündung in den Kreisel immer rechts vor links. Entsprechend entstehen immer wieder Unsicherheiten oder auch lautstarke Auseinandersetzungen. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße kompliziert die Vorfahrtsverhältnisse zusätzlich. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, die traditionelle Abneigung gegen Kreisverkehre hier aufzugeben und den Kreisel als Kreisverkehr auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2015OFOF 513/4Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4564Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger StraßeDirektanregung
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1747Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats