Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2
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Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 346/4 vom 21.04.2019
Betreff: Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2 Vorgang: OM 2113/17 OBR 4; ST 2129/17 Der Ortsbeirat hatte den Magistrat mit der Anregung vom 12.09.2017, OM 2113, gebeten, die ungenutzten Hinweisschilder an den beiden Zufahrten in die Linnéstraße zu entfernen. In der Stellungnahme vom 06.11.2017, ST 2129, wurde dies auch versprochen. Allerdings wurde bislang nur das Schild an der Einfahrt Wittelsbacherallee entfernt. Das Schild an der Einfahrt Bornheimer Landwehr (vor den Häusern Linnéstraße 10/12) wurde nicht entfernt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies noch nachzuholen.
Begründung: Die Schrift ist auf den Informationsschildern nicht einmal mehr ansatzweise lesbar und erfüllt somit keinen erkennbaren Zweck mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 160/4Leere Hinweisschilder in der LinnéstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017OMOM 2113Leere Hinweisschilder in der LinnéstraßeDirektanregung
- 6. November 2017STST 2129Leere Hinweisschilder in der LinnéstraßeStellungnahme
- 21. April 2019OFOF 346/4Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4554Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2Direktanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1425Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats