Radbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38 aufzustellen, um das sichere Anschließen von Fahrrädern zu ermöglichen und das Gehwegparken durch Kfz zu verhindern. Dies soll die Sicherheit für Besucher und Anwohner der Wohnanlage sowie des Fitnessstudios erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Frankfurter Bahnhofsviertel im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38 vor der neuen Wohnanlage eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das sichere Anschließen von Fahrrädern zu gewährleisten und dem "wilden Gehwegparken" durch Kfz zuverlässig zu begegnen.
Begründung
Besucherinnen bzw. Besucher und Anwohnerinnen bzw. Anwohner der Wohnanlage sowie des darin befindlichen Fitnessstudios haben bisher keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher anzuschließen. Oft behindern zudem auf dem Gehweg parkende Kfz die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2021OFOF 8/1Radbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2021Sie sind hierOMOM 44Radbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38Direktanregung
- 9. August 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1409Radbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats