Parkbereich an der Ecke Dahlmannstraße/Brüder-Grimm-Straße markieren
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4475 entstanden aus Vorlage: OF 497/4 vom 13.08.2015
Betreff: Parkbereich an der Ecke Dahlmannstraße/Brüder-Grimm-Straße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Dahlmannstraße vor dem Eckhaus Brüder-Grimm-Straße 31 den Beginn des Parkbereichs und davor auch den für das Parken verbotenen Bereich auf dem Asphalt entsprechend zu markieren. Bislang fehlt hier eine eindeutige Abgrenzung, wie sie an anderen Stellen der Straße vorhanden ist.
Begründung: Die Straßenecke wird als Schulweg rege genutzt. Durch parkende Autos an der genannten Stelle wird das Überqueren der Straße jedoch häufig behindert. Mit einer klaren Markierung sollte jedem Autofahrer deutlich werden, bis wohin er sein Auto positionieren darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2015OFOF 497/4Parkbereich an der Ecke Dahlmannstraße/Brüder-Grimm-Straße markierenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4475Parkbereich an der Ecke Dahlmannstraße/Brüder-Grimm-Straße markierenDirektanregung
- 6. November 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1583Parkbereich an der Ecke Dahlmannstraße/Brüder-Grimm-Straße markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats