Jugendarbeit in Praunheim sichern
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4463 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 23.08.2015
Betreff: Jugendarbeit in Praunheim sichern Der Jugendclub Praunheim der evangelischen Auferstehungsgemeinde hat seine Arbeit eingestellt und die AWO wird die Trägerschaft für den Teenieclub Heinrich-Lübke-Siedlung spätestens zum Jahresende zurückgeben. Die Jugendarbeit in Praunheim ist dadurch akut gefährdet. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die bisher für die o. g. Einrichtungen im Haushalt vorhandenen Mittel auch weiterhin für die Jugendarbeit in Praunheim eingesetzt werden. Mit den Mitteln ist der möglichst übergangslose Weiterbetrieb des Teenieclubs in der Heinrich-Lübke-Siedlung zu gewährleisten und zeitnah die Wiedereröffnung einer J ugendeinrichtung im Ortskern von Praunheim zu realisieren, die nach Möglichkeit die musik- und medienpädagogische Arbeit des geschlossenen Jugendclubs fortführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 552/7Jugendarbeit in Praunheim sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4463Jugendarbeit in Praunheim sichernDirektanregung
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1689Jugendarbeit in Praunheim sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats