Neue Bäume für den Harheimer Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Anpflanzung neuer großkroniger Bäume auf dem Harheimer Friedhof zu erstellen. Dies soll die Aufenthaltsqualität der Friedhofsbesucher erhöhen und die Grabpflege erleichtern. Die Maßnahme steht im Einklang mit dem Ziel, bis 2030 10.000 neue Bäume in Frankfurt zu pflanzen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Anpflanzung zahlreicher großkroniger Bäume auf dem Friedhof Harheim zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11.05.2023 den Magistrat beauftragt, bis 2030 10.000 neue Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen. Der Harheimer Friedhof bietet sich als idealer Standort an. Große Teile des Friedhofs sind unbeschattet. Ausreichend Platz für neue Bäume ist vorhanden. Den Friedhofsbesuchern würde, insbesondere in der warmen Jahreszeit, ein angenehmeres Klima und damit eine höhere Aufenthaltsqualität geboten. Die Beschattung könnte die Grabpflege bei sommerlicher Trockenheit erleichtern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2023OFOF 155/14Neue Bäume für den Harheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2023Sie sind hierOMOM 4462Neue Bäume für den Harheimer FriedhofDirektanregung
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2341Neue Bäume für den Harheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats